Dauergrabpflege ist die langjährige Pflege eines Grabes durch unseren Friedhofsgärtner.
Vertragszeit:
mindestens 5 Jahre,
in der Regel bis Ablauf der Ruhefrist der Grabstätte (20 Jahre).
Aufwand und Leistungen nach Ihren Wünschen:
die Bepflanzung,
zusätzliche Dekorationen zu Gedenktagen,
Umfang der Pflegemaßnahmen,
Dauer des Vertrages und damit auch die anfallenden Kosten.
Vertragliche Sicherheit:
regelmäßige Kontrollen durch die Treuhandstelle,
keine Preissteigerungen während der gesamten Vertragslaufzeit,
"Im Falle eines Falles": Gewährleistung eines Ersatzbetriebes durch die Treuhand
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