Dauergrabpflege ist die langjährige Pflege eines Grabes durch unseren Friedhofsgärtner.

Vertragszeit:

mindestens 5 Jahre,

in der Regel bis Ablauf der Ruhefrist der Grabstätte (20 Jahre).



Aufwand und Leistungen nach Ihren Wünschen:

die Bepflanzung,

zusätzliche Dekorationen zu Gedenktagen,

Umfang der Pflegemaßnahmen,

Dauer des Vertrages und damit auch die anfallenden Kosten.



Vertragliche Sicherheit:

regelmäßige Kontrollen durch die Treuhandstelle,

keine Preissteigerungen während der gesamten Vertragslaufzeit,

"Im Falle eines Falles": Gewährleistung eines Ersatzbetriebes durch die Treuhand

 

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